Rauchmelder retten Leben

1. Januar 2018
Rauchmelderpflicht in Deutschland

In Neu- und Umbauten müssen seit dem 01.01.2013 Rauchmelder eingebaut sein. Für Bestandsgebäude gilt eine Übergangsfrist, diese endete jedoch am 31.12.2017. 

Rauchmelder sollen in Schlafräumen und Kinderzimmern angebracht werden. Zudem ist in allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen mindestens ein Rauchmelder anzubringen.

Der Rauchmelder muss vom Eigentümer installiert werden. Für die Betriebsbereitschaft ist in Mietwohnungen jeweils der Bewohner, in selbst genutztem Wohnraum der Eigentümer verwantwortlich.

Für weitere Informationen empfehlen wir die Internetseite: www.rauchmelder-lebensretter.de